Lipski & Reimmann
Software und Datentechnik

Datenservice § 300 SGB V

Zur Abrechnung nach § 300 SGB V bieten wir auch einen Datenservice für Leistungserbringer an, die mit den gesetzlichen Krankenkassen oder Sprechstundenbedarf mit den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 300 SGB V abrechnen müssen.

Unser Service besteht in der Erstellung der geforderten Daten nach TA3 und TA4 sowie aller notwendigen Begleitdokumente. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Leistungserbringer und Kostenträger.

Grundlage der Datenerstellung sind taxierte Verordnungen.

Kosten

Grundlage der Preisgestaltung ist die Anzahl der Verordnungen, wir erheben keine Provision auf Rezeptwertbasis. Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelles Angebot.

Zertifizierung

Unsere Softwarelösung ApoSolution hat die Testverfahren mit allen gesetzlichen Krankenkassen erfolgreich bestanden und ist damit für die Abrechnung zertifiziert.